Rahmenbedingungen
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Abklären von Zielen, dem Vereinbaren von Ablauf und Dauer der Behandlung und wird als Therapie-Einheit verrechnet.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie den Termin bis spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Im Zuge dessen wird auch der Folgetermin vereinbart. Sollten Sie einen Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrnehmen, ist das volle Honorar zu bezahlen.
Kosten
oder der klinisch-psychologischen Ausbildung
Für Psychotherapie ist im Falle einer entsprechenden Indikation ("krankheitswertige Störung" nach ICD10) eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse möglich.
Details dazu erfahren Sie im Erstgespräch.
Aktuelle Rückvergütungsbeträge pro Einheit:
ÖGK € 33,70
BVAEG € 46,60
SVS € 45,00
Sozialtarife für psychologische Behandlung und Psychotherapie sind unter bestimmten Umständen und nach persönlicher Vereinbarung möglich.